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Was wird saniert?

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Bevor das WUK 1981 einzog, war das Gebäude für den Abriss bestimmt. Das WUK hat sich immer für den Erhalt ausgesprochen und in den vergangenen 40 Jahren für die Instandhaltung gesorgt. Das Gebäude hat an sich eine gute Bausubstanz, nach über 160 Jahren intensiver Nutzung ist eine umfassende Sanierung aber unumgänglich, die unter anderem auch Barrierefreiheit ermöglichen wird.

Bei den geplanten Maßnahmen spricht man von einer 1:1,1 Sanierung. Das bedeutet, dass der Status Quo unter Einbeziehung gesetzlicher Normen und Richtlinien erhalten bleibt und nur geringfügige, sinnvolle Änderungen im Ausmaß von 10 % durchgeführt werden.

Besondere Priorität für das WUK haben dabei Barrierefreiheit und Ökologisierung des Gebäudes. Die Barrierefreiheit gehört mit Lifteinbauten und Einrichtung barrierefreier WC-Anlagen zu den „sichtbarsten“ Maßnahmen im Zuge der Sanierung. Dämmungen gegen sommerliche Überhitzung und winterlichen Wärmeverlust, Fenstersanierung, Gründächer und Photovoltaikanlage sind weitere ökologische Maßnahmen.

Darüber hinaus enthält das Sanierungspaket ein Brandschutzkonzept und eine Brandmeldeanlage, die Erneuerung der Leitungen Wasser, Heizung, Elektro, die Sanierung der bestehenden WC-Anlagen (plus barrierefreie Adaption), eine statische Gesamtprüfung und die Sanierung statischer Problembereiche, eine Sanierung und Erneuerung von Fassade, Dach und Fenster sowie die Fortsetzung der Elektrosanierung aus 2019. Das WUK unterliegt dabei den Vorgaben des Denkmalschutzes, das heißt, alle Baumaßnahmen müssen mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden.


(Stand 11/2021)