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Warum wird saniert?

Bevor das WUK 1981 einzog, war das Gebäude für den Abriss bestimmt. Das WUK hat sich immer für den Erhalt ausgesprochen und in den vergangenen 40 Jahren für die Instandhaltung gesorgt. Nach über 160 Jahren intensiver Nutzung ist eine umfassende Sanierung aber unumgänglich, die unter anderem auch Barrierefreiheit ermöglichen wird.

Im Juli 2020 haben sich die WUK-Vereinsmitglieder für das Paket Mietvertrag mit der Stadt Wien und Sanierung des Gebäudes ausgesprochen. Die geplanten Maßnahmen sind eine 1:1,1 Sanierung. Das bedeutet, dass der Status Quo unter Einbeziehung gesetzlicher Normen und Richtlinien erhalten bleibt und nur geringfügige, sinnvolle Änderungen im Ausmaß von 10 % durchgeführt werden. Das gesamte WUK entsprechend der gesetzlichen Normen und Richtlinien barrierefrei zugänglich zu machen, hat dabei besondere Priorität.

„Das WUK muss langfristig und in seiner Vielfältigkeit als Raum für Kunst, Kultur und Soziales erhalten bleiben. Das verstehen wir als Beitrag zur Weiterentwicklung einer vitalen, demokratischen, gemeinwohlorientierten und solidarischen Gesellschaft. Durch die Sanierung und den Mietvertrag können wir sicherstellen, dass das Haus in seiner Substanz als Basis für diese Aktivitäten erhalten bleibt und dass das WUK seine Bedeutung in der Stadt sowohl kulturell als auch im Bildungsbereich auch in Zukunft beibehält“, so der WUK-Vorstand.

Im August 2020 haben die Planungen begonnen. In den Jahren 2021 bis 2024 wird das WUK umfassend saniert.

Weg zu Mietvertrag und Sanierung

Das Haus in der Währinger Straße gehört der Stadt Wien und diese hat das Gebäude 1981 dem WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser als Prekarium überlassen. Das Gebäude gehörte ursprünglich dem Bund und wurde 1986 von der Gemeinde übernommen, die es dem WUK – Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser als Prekarium überließ.

Das Prekarium, auch Bittleihe genannt, bedeutete, dass die Stadt Wien dem WUK das Haus zur Nutzung zur Verfügung stellte, das Haus jedoch mit einer sehr kurzen Frist von nur 14 Tagen zurückfordern konnte. Das WUK nutzte auf diese Weise das Gebäude fast 40 Jahre lang, konnte daraus aber keinen höherwertigen Rechtsanspruch ableiten.

In einem langfristigen partizipativen Prozess seit 2015, und besonders intensiv seit 2017, hat der WUK-Vorstand möglichst viele Akteur_innen aus dem Haus in die Diskussion und Ideenfindung rundum Mietvertrag und Sanierung eingebunden. 2017 erfolgte der Auftrag der Generalversammlung an den Vorstand, für eine langfristige Absicherung des WUK zu sorgen. Viele Gespräche und Verhandlungsrunden mit Vertreter_innen der Stadt Wien führten schließlich zu einem Paket Mietvertrag und Sanierung, dem die WUK-Vereinsmitglieder in der Generalversammlung im Juli 2020 zustimmten. Der Mietvertrag ist auf 30 Jahre befristet und enthält eine automatische Verlängerung, wenn es auf beiden Vertragsseiten keine Einwände gibt. Mit der Zustimmung zum Mietvertrag fiel auch der Startschuss für die Sanierung des Gebäudes in der Währinger Straße 59: „Durch die Sanierung und den Mietvertrag können wir sicherstellen, dass das Haus in seiner Substanz als Basis für die vielfältigen Aktivitäten erhalten bleibt und das WUK seine Bedeutung in der Stadt sowohl kulturell als auch im Bildungsbereich auch in Zukunft beibehält“, so der WUK-Vorstand.
(Stand 11/2021)

Weiterlesen im WUK Magazin: Langfristige Absicherung